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THEMA: iPot-Preise in Vegas ?

iPot-Preise in Vegas ? 06 Apr 2008 14:21 #54402

Kennt jemand den Preis für einen iPot classic 80GB in Vegas?

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Im Online Store vom Wal Mart kostet das Teil ca. 247 $.
Zahle ich das auch im Wal Mart in Vegas ?

Fragen über Fragen...

Gruß
UncleSam

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06 Apr 2008 15:13 #54403

Es heißt iPod ;)
Viel günstiger als 247$ wirst du ihn wohl nicht bekommen.
Aber hey, in Deutschland kostet er 229€, was momentan 360$ sind.

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06 Apr 2008 15:54 #54404

...ähäm, danke für die Berichtigung.

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(echt peinlich)

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob der Preis im normalen Wal Mart auch aktuell ist .

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06 Apr 2008 17:52 #54405

den Ei-Pott ;-) wirste wohl auch zu dem Preis im Wal-Mart LV kriegen.

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06 Apr 2008 18:10 #54406

Best Buy ist auch immer gut. Viele Sonderangebote, aber beim I-Pod spart man ganze 12.50 fuer einen Preis von 237.49 plus tax.
NVCyclist

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06 Apr 2008 18:10 #54407

Der iPod Classic 80 Gb ist in jedem Walmart für 247 $ + 7,75 % Tax (Las Vegas) zu bekommen. Passt so gerade in den Reisefreibetrag für den Zoll.
Gruß,
Matthias

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06 Apr 2008 19:47 #54408

WestStar schrieb: Passt so gerade in den Reisefreibetrag für den Zoll.
Gruß,
Matthias

Wie hoch ist der eigentlich im Moment? Ich hatte mal etwas von 175,-- Euro p.P. gehoert. Ist das noch richtig?

Gruss mat

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06 Apr 2008 20:58 #54409

Die Frage ist nur, ob man ein Gerät, das z.B. 350 Euro Wert ist auf zwei Personen aufteilen kann ?!? Würde mich mal interessieren ...

Oliver

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Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung.

06 Apr 2008 22:57 #54410

Man kann den Wert bei unteilbaren Gegenständen NICHT aufteilen. Die Obergrenze für eine zollfreie Einfuhr liegt bei 175,00 Euro.
Bei Waren für den nicht kommerziellen Gebrauch im Wert von 175.00 bis 350,00 Euro, kann eine sog. Pauschalierung in Anspruch genommen werden. Hierbei wird eine Pauschalabgabe von 13,5 % auf den Warenwert erhoben (also bei 350 € sind das 47,25 € Abgaben).
Über den Wert von 350,00 € hinaus fallen der jeweilige Zollsatz, und auf die Addition von Warenwert und Zollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Kann man hier nachlesen:
www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/index.html

Einen warenspezifischen Zollsatz (sehr kompliziert) findet man unter:
ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bi...%C3%A4ttern&Country=
&Day=07&Month=04&Year=2008

Gruß,
Matthias

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07 Apr 2008 16:58 #54411

Vielen Dank Matthias für die Links.

Oliver

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07 Apr 2008 19:14 #54412

weis einer wie hoch der Zollfreibetrag ist wenn ich in London lande???

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07 Apr 2008 19:33 #54413

Der Freibetrag beträgt ebenfalls 175,00 Euro.
England ist Mitglied der Europäischen Zollunion.
Gruß,
Matthias

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07 Apr 2008 19:44 #54414

Ok Danke, jedoch ist es ja Eigentlich Egal . . .denn wenn ich das Preisschild abtrenne bzw. kein Karton dafür habe gilt es ja nicht mehr als neu. . oder nicht?

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08 Apr 2008 07:22 #54415

Fang bitte nicht diese Diskussion an! Hier gibt es dazu ganz konträre Meinungen.
Ich würde das auch so halten wie du, aber ich möchte dich zumindest drauf hinweisen, dass es nicht korrekt ist, und auch wenn du das Preisschild wegmachst, im Endeffekt sind die Zöllner ja nicht völlig verblödet. Dann gehts im Zweifelsfall halt um den Nachweis.

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08 Apr 2008 07:25 #54416

WestStar schrieb: Man kann den Wert bei unteilbaren Gegenständen NICHT aufteilen. Die Obergrenze für eine zollfreie Einfuhr liegt bei 175,00 Euro.
Bei Waren für den nicht kommerziellen Gebrauch im Wert von 175.00 bis 350,00 Euro, kann eine sog. Pauschalierung in Anspruch genommen werden. Hierbei wird eine Pauschalabgabe von 13,5 % auf den Warenwert erhoben (also bei 350 € sind das 47,25 € Abgaben).
Über den Wert von 350,00 € hinaus fallen der jeweilige Zollsatz, und auf die Addition von Warenwert und Zollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Kann man hier nachlesen:
www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/index.html

Einen warenspezifischen Zollsatz (sehr kompliziert) findet man unter:
ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bi...%C3%A4ttern&Country=


&Day=07&Month=04&Year=2008

Gruß,
Matthias

Hallo Matthias, du scheinst dich ja mit dem Zoll auszukennen. Wenn ich die Pauschalierung wähle, ist dann die 175€ eine Freigrenze oder ein Freibetrag? So wie dus gerechnet hast, ist es eine Freigrenze. Oder kann ich für 175€ frei was mitbringen und dann nochmal für 175-350€ mit dem Pauschalierungssatz??
Meine letzte Frage: Welcher Wert wird angesetzt, mein tatsächlich gezahlter Preis oder der Wert der Ware in Deutschland?

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08 Apr 2008 07:52 #54417

Hab ein paar Dinge jetzt in deinen Links gefunden, thx.!

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08 Apr 2008 14:13 #54418

Hallo Roy-Ma-Kai,
die Pauschalierung mit 13,5 % erfolgt auf den gesamten Betrag von 350,00 €.
In der Pauschalierung ist die ansonsten anfallende Einfuhrumsatzsteuer enthalten.
Das kann einen Vorteil bedeuten, wenn Kleidung (überwiegend 12 % Zoll) und Schuhe (überwiegend 16-17 % Zoll) verzollt werden müssen.
Bei Kosmetika (überwiegend 0-3 % Zoll) Lebensmittel und Bücher ( 7 % Einfuhrumsatzsteuer) oder Sportgeräten (überwiegend zwischen 0 und 7 % Zoll) sollte man auf die Pauschalierung verzichten und auf einer korrekten Verzollung bestehen, da sich hieraus ein Vorteil ergibt.
Nochmal die Wertgrenzen:
0,00 - 175,00 Euro = Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer frei
175,01- 350,00 Euro = 13,5 % Pauschalabgabe auf die gesamte Summe, oder Wahl einer korrekten Verzollung (ist ein Rechenexempel abhängig vom Wert und Zollsatz der Ware)
über 350,00 Euro = Berechnung von individuellem Zollsatz + Einfuhrumsatzsteuer
(mit 175,00 Euro Freibetrag).

Noch ein kleiner Trick, wenn 175,00 Euro Freigrenze knapp überschritten werden:
Abgaben unter 3,00 Euro werden nicht erhoben (Beispiel: CDs für 185,00 Euro, Zollsatz ist 3,5 %, Einfuhrumsatzsteuer ist 19 % = 22,5 % Abgaben auf 10,00 Euro zu verzollender Betrag = 2,25 Euro, werden also nicht erhoben).
Zollsätze + Einfuhrumsatzsteuer einiger Artikel:
MP3-Player = 2 - 4,5 % Zoll + 19 % EUst
Handys = 0 % Zoll + 19 % EUst
Notebooks, PDAs = 0 % Zoll + 19 % EUst
Spielekonsolen = 0 % Zoll + 19 % EUst
Digicams = 0 % Zoll + 19 % EUst
Die Einfuhrabgaben werden immer auf den tatsächlich gezahlten Preis erhoben (also NICHT auf den Wert in Deutschland). Also ist es sicherlich von Vorteil die Quittungen der Waren, die eingeführt werden sollen, aufzubewahren. Ansonsten wird der Wert der Waren geschätzt. Hierbei werden dann deutsche Verkaufspreise zugrunde gelegt.

Alles in Allem ist das ein sehr komplexes Thema, mit dem man sich nur widerwillig auseinandersetzen möchte. Allerdings können Zollbeamte einem nachträglich einen schönen Urlaub vermiesen. Die Strafen sind teilweise rigoros und nicht unerheblich.
Wird man beim Schmuggeln erwischt, muß man die Einfuhrabgaben bezahlen und den selben Betrag noch einmal als Strafe dazu. Ist der Schmuggel erheblich, folgt sogar ein Strafverfahren.
Ich hoffe, das ich Alles verständlich erklärt habe.
Gruß,
Matthias

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08 Apr 2008 15:04 #54419

Also ich will jetzt ja hier nicht zum Betrug aufrufen aber:

Man sollte die Kirche im Dorf lassen......

Wenn jemand 10 Iphones einführt ;-) um die nachher bei Ebay zu verticken sollte er erwischt werden und Strafe zahlen... Selbst schuld..

Aber wenn ich mir nen Ipod, ein paar Schuhe, div. Polo Hemden und vielleicht ne Jeans kaufe, diese im Urlaub anziehen und den Ipod benutze, dann soll mir das mal einer Nachweisen beim Zoll..... Und mal ganz ehrlich: Nachweispflicht?!?!?!? Soll ich jetzt für meine Schuhe, Hemden oder u.a. Jeanshosen die ich in Deutschland gekauft habe die Kassenquittungen mitnehmen ;-))))

Also ich würde sagen immer schön ruhig bleiben und es einfach nicht übertreiben ( siehe Iphone einführen ;-)) )

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08 Apr 2008 15:17 #54420

@ bigb1979

Kannst Du nicht lesen ???

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08 Apr 2008 16:24 #54421

@ WestStar

Ich verstehe jetzt Deine Bemerkung nicht. Was sollte bibg1979 überlesen haben?

Oliver

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