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THEMA: Internet-Shopping in den USA, was kommt an Zoll auf mich zu??

Internet-Shopping in den USA, was kommt an Zoll auf mich zu?? 12 Jun 2008 12:24 #58441

Vor einiger Weile hatten wir hier mal nen Poster, der sich mit den Zollbestimmungen recht gut auskannte. Ich habe den Thread aber nimmer gefunden. Ich meinte mich zu erinnern, dass es bei Sendungen aus den USA auch inzwischen die 175€ Freigrenze gibt. Gestern habe ich ein Päckchen aus den USA bekommen und musste beim Zoll 31% Einfuhr und Umsatzsteuer berappen. War das so korrekt oder hab ich was falsch verstanden oder zählt die Grenze erst ab 1.1.2009 oder war das was völlig anderes??
Thx

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12 Jun 2008 12:35 #58442

Weiss nicht ob dir das weiterhilft:

Laut den neuen EU-Verordnungen, die am 1. Dezember 2008 in Kraft tritt, wird die Import Freigrenze für “für Kleinsendungen mit geringem Wert” von 22€ auf 150€ angehoben. Durch die Anhebung wird das importieren von Blu-Ray’s/DVD’s aus den USA oder Australien erleichtert.

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12 Jun 2008 12:42 #58443

skyward schrieb: Weiss nicht ob dir das weiterhilft:

Laut den neuen EU-Verordnungen, die am 1. Dezember 2008 in Kraft tritt, wird die Import Freigrenze für “für Kleinsendungen mit geringem Wert” von 22€ auf 150€ angehoben. Durch die Anhebung wird das importieren von Blu-Ray’s/DVD’s aus den USA oder Australien erleichtert.

Ok, vielen Dank, vielleicht wars das. Dh. zukünftig kann ich mir Schuhe in den USA bestellen für bis zu 150€ und die sind dann Einfuhrfrei?? Oder sind da bestimmt Produkte ausgenommen? Gilt da der Wert, den ich in den USA bezahle oder der Wert, dens in Deutschland hätte (Bsp. Nike-Schuhe??)

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12 Jun 2008 13:10 #58444

Soviel ich weiss ist nur Alkohol/Tabak und Parfüms ausgenommen von der Zollfreiheit. Eigentlich müsste der Wert massgebend sein, denn Du bezahlt hast, dass heisst wenn Du 100 $ bezahlt hast, wird beim Zoll auf Euro umgerechnet und dann müsste dies ja jetzt 64.52€ geben, somit währe es dann Steuerfrei. Sofern der Verkäufer auch schön die Rechnung beilegt, mit dem genauen Verkaufswert. Ich denke es gibt bestimmt Stichproben die der Zoll machen wird. Wenn Du z.B. Produkte kaufst, die niemals einen Wert unter 150€ haben können. Aber auch dies ist ja möglich bei Ebay-Käufen aus den USA.

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12 Jun 2008 14:27 #58445

Hast du diese gesucht?

Gruß

Emma

Sendungen mit geringem Wert
Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 € (ab Dezember 2008 erhöht sich dieser Wert auf 150 €) sind einfuhrabgabenfrei, unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers. Dies gilt nicht nur für durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch für andere Dienstleistungsunter-nehmen (z. B. Kurierdienste). Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 € ist der Warenwert einschließlich der ausländi-schen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht. Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemein-schaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von dem-selben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird. Ausgenommen von der Zoll-freiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren wie alkoholische Ge-tränke, Tabak und Tabakwaren, Parfüms und Eau de Toilette. (EMS)

Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern
Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer befreit. Jedoch ist Röstkaffe und löslicher Kaffee von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen. Für alkoho-lische Getränke und Tabakwaren müssen sowohl Zoll als auch Ein-fuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer (Branntwein- bzw. Tabaksteu-er) entrichtet werden. Röstkaffee ist zwar vom Zoll und der Einfuhrum-satzsteuer befreit, es muss allerdings die Kaffeesteuer gezahlt werden. (zoll.de, EMS)

Quelle: Newsletter International Nr. 5 (Mai 2008) Gemeinsamer Rundschreibendienst der Industrie- und Handelskammern Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach am Main

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12 Jun 2008 14:30 #58446

Dann hätte ich also mit meiner Bestellung bis Dezember warten sollen, wenn ich das richtig sehe, ich Hornochse. Wieder 60€ verfeuert!

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12 Jun 2008 14:58 #58447

So ist es. Ab Dez Euro 150,00 frei, das soll vor allem den Versand von Warenmustern erleichtern.

Wenn du insgesamt 31% bezahlt hast, waren davon 19% Einfuhrumsatzsteuer, sprich Mwst und der Rest Zoll. Der Zollsatz hängt von der Ware ab, es gibt auch Zollfreie Waren.
Wenn du mehr Infos brauchst schicke ein PM.

Gruß

Emma

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13 Jun 2008 11:29 #58448

Falls es dir weiterhilft:

Derzeit läuft es so:
Post/Zoll öffnen dein Paket und stellen den Warenwert anhand der beiligenden Rechnung fest. Wenn der Wert über der zollfreien Einfuhrgrenze liegt zahlst du Zoll und MwSt ganz bequem an den Paketboten.

Wenn die Rechnung fehlt, dann mußt zu zum nächten Zollager fahren und den Wert der Waren nachweisen z.B. durch Bestellquittungen oder Ebay-Ausdrucke. Dann zahlt man die MwSt und Zoll vor Ort. Wenn man nachweisen kann das der Wert unter der Freigrenze von derzeit 22€ liegt, dann bekommt man die Ware so mit.

Aber man muß dafür immer Zeit aufwenden und zum Zolllager fahren und der Versand dauert auch viel länger.
Darum weise ich meine Lieferanten (Verkäufer bei EBAY/USA immer daraufhin, das sie unbedingt eine Rechnung bzw. ein Ausdruck der Ebay-Zahlungsanweisung dem Paket beifügen.

Bei mir wird aber nur jedes dritte Paket vom Zoll kontrolliert und ich hab auch schon Pakete mit dem Aufdruck vom Zoll, daß das Paket mir nicht von DHL ausgehändigt werden soll von der Post bekommen.
Das gibt mir ein ungemein großes Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden! ;-)

PS: Im Focus gab es vor einigen Wochen einen großen Artikel über USA-Shopping:
www.focus.de/reisen/reisefuehrer/usa/sho...dies_aid_297775.html

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07 Jul 2008 09:59 #58449

Naja, ob die Bunderegierung das so mit den 150EUR umsetzt ist noch fraglich.

Die offizielle Seite vom Zoll, die darauf hingewiese hat ( www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_kleinsendungen/index.html ) ist ja schon längst wieder vom Netz genommen worden.

Angeblich soll es ja so sein, das Kleinstsendungen bis 150 EUR zwar zollbefreit sein werden, aber nicht von der Mehrwertsteuer befreit werden (Antwort von zoll.de auf eine Nachfrage)

Der Gesetztestext der EU deutet zwar darauf hin, das die Sendung SOWOHL Zoll- , als auch Mehrwertsteuerbefreit sein sollen, wie unsere Regierung, bzw. der Zoll das umsetzen wird, bleibt m.E. nach erst einmal abzuwarten.

Und beim Zoll weiß bekanntlich ja eh die linke Hand nicht, was die rechte tut.

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07 Jul 2008 14:12 #58450

ACHTUNG OFFTOPIC und SCHERZ: @ Roy: setz doch einfach 60 auf rot, dann 120 auf rot, naja dann eben 240 auf rot .......so war das doch... dann haste doch ganz schnell deine 60 wieder LOL

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Gruß BJE

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07 Jul 2008 14:43 #58451

Ja schon, aber man muss dann ja auch rechtzeitig wissen, wann die Kugel Ihre Meinung ändert und dann einfach mitwechseln, das macht ja den Profi-Roulettespieler aus (nennen wir ihn hier mal irgendwie wahllos, zB. Mr. Kumalo)

Zum Zoll-Thema: Wurde mir so auch erklärt, es bleibt abzuwarten, ob dies wirklich so durchläuft, wäre ja im Prinzip die volle Zollunterhöhlung, wenn ich jeden Tag 150€ bekommen darf...na, muss man mal sehen. Wenn so kommt, dann geh ich in den USA dann jeden Tag zur Post und verschicke an alle Verwandten ein Päckle im Wert von 149,99€

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07 Jul 2008 15:00 #58452

dann geh ich in den USA dann jeden Tag zur Post und verschicke an alle Verwandten ein Päckle im Wert von 149,99€

Vorsicht, für den Zoll ist maßgeblich, wann die Sendung beim Zollamt ankommt und nicht wann sie verschickt wurde. Und die Senudng können unterschiedliche Laufzeiten haben, selbst wenn am selben Tag abgeschickt.

Schickst Du also am Montag und Dienstag jeweils ein Päckchen los, und kommen die beide 10 Tage später, sagen wir Freitag nächster Woche beim Zollamt an, werden die beiden Sendungen zolltechnisch wie EINE Sendung behandelt, also damit dann abgabenpflichtig.

Daher, wenn man in kurzen Abständen verschickt, lieber an 2 unterschiedliche Adressen / Empfänger.

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