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THEMA: Brauche Eure Hilfe

23 Jul 2006 08:03 #21631

tanjakn schrieb: Guten Morgen alle,

ich habe auch dieses Schreiben von der Geschäftsführung von der FTI erhalten. Ich habe der gleichen Meinung wie Tom, denn ich habe eine verbindliche Buchungs-bestätigung per Email, eine weitere Bestätigungsemail auf Nachfrage, den Sicherungsschein und die Rechnung erhalten.
Naja, nachdem ich in der Arbeit einen Rechtsanwalt zur Verfügung habe, werde ich den morgen mal alle Unterlagen zur Prüfung vorlegen. Ich sehe nämlich in den AGBs keinen Grund/Schlupfloch für FTI.

Gruß

Tanja

Es braucht auch kein Schlupfloch für FTI in den AGB geben, den mit dem §119 BGB sind die Händler ausreichend vor solchen Irrtümer geschützt.
Eine Bestätigungsmail oder Sicherungsschein ändert an der Tatsache leider nichts, da diese entweder im erweiterten Irrtum oder gar automatisch vom System ausgegeben werden. Dein Anwalt wird Dir sicher nichts anderes sagen.

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23 Jul 2006 09:31 #21632

Ich sehe das wie Flati. Ich gehe ebenfalls davon aus, dass die Bestätigungen sowie die Rechnung automatisch vom System generiert und verschickt bzw. ausgedruckt werden. Auch die Bestätigungen von FTI beruhen ja auf dem Fehler im System. Die Leute im Callcenter bestätigen uns ja nur, was im Computer ist.

FTI war sich nicht im Klaren darüber, dass sie das Monte Carlo quasi verschenken an jeden, der bucht. Deshalb schützt sie §119 Abs. 1 BGB Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Selbst für denn Fall, dass FTI vielleicht den richtigen Preis in das System eingegeben hat und es nur ein Computerfehler war, hilft uns das nichts, denn dafür gibt es §120 BGB Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.

Ich denke wir werden über die Hotels gehen und hoffen, dass es in den nächsten Wochen noch eine Promo gibt. Dann könnten wir evtl. noch bei den Hotels anrufen und fragen, ob wir das Zimmer zum Promopreis kriegen könnten. Die 330 Euro waren ja von Anfang an utopisch... auch wenn es schön gewesen wäre. :D

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23 Jul 2006 09:32 #21633

Flati schrieb:

tanjakn schrieb: Guten Morgen alle,

ich habe auch dieses Schreiben von der Geschäftsführung von der FTI erhalten. Ich habe der gleichen Meinung wie Tom, denn ich habe eine verbindliche Buchungs-bestätigung per Email, eine weitere Bestätigungsemail auf Nachfrage, den Sicherungsschein und die Rechnung erhalten.
Naja, nachdem ich in der Arbeit einen Rechtsanwalt zur Verfügung habe, werde ich den morgen mal alle Unterlagen zur Prüfung vorlegen. Ich sehe nämlich in den AGBs keinen Grund/Schlupfloch für FTI.

Gruß

Tanja

Es braucht auch kein Schlupfloch für FTI in den AGB geben, den mit dem §119 BGB sind die Händler ausreichend vor solchen Irrtümer geschützt.
Eine Bestätigungsmail oder Sicherungsschein ändert an der Tatsache leider nichts, da diese entweder im erweiterten Irrtum oder gar automatisch vom System ausgegeben werden. Dein Anwalt wird Dir sicher nichts anderes sagen.

und genau das sehe ich ganz anders und mit der Meinung bin ich nicht alleine. Außerdem hat die Praxis lange genug gezeigt, daß der § 119 kein Freifahrtsschein ist für die Händler, sondern die Rechte der Verbraucher genauso stark gelten. Wenn Media Markt vor einer Woche einen DVD Spieler für 15 Euro im Programm hatten, konnten die auch nicht im Nachhinein hingehen und sagen: bätsch, keiner hält 19 Euro für einen DVD Spieler wirklich für unrealistisch. Wir sprechen hier von 400 Euro für ein Hotelaufenthalt, da ist kein Flug und kein Frühstück dabei. Im El Cortez kann man zeitweise für 20 Dollar die Nacht übernachten und das sind Dollar. Vom South Coast hatte ich eine Promotion letztens in meiner mail 59 Dollar die Nacht und die darauffolgende Nacht frei. Die Condor fliegt uns für 99 Euro manchmal nach Las Vegas. Die erste Buchungsbestätigung kann zar automatisiert gewesen sein, aber nicht die mail auf die Anfrage von Tanja. Es handelt sich hierbei um eine Anfrage von Tanja um die Richtigkeit des Preises sich bestätigen zu lassen, darauf darf es nur eine automatisierte Antwort geben, wenn seitens der fti davon ausgegangen wird, der Preis ist richtig. Denn die e-mail von Tanja liest ja kein Roboter, sondern ein Mensch am Computer bei fti und dieser Mensch muss eine automatische Antwort aufsetzen oder selbst eine verfassen, insofern ist es unwichtig ob es sich hier um eine Formmail handelt.

Ich wünsche dir viel Glück Tanja, dein Anwalt wird uns schon recht geben.

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23 Jul 2006 14:27 #21634

evtl. lässt sich ja mit fti eine gütliche einigung finden die besser ist als das angebot. Wenigstens in der mitte sollte man sich schon treffen. Das prozesskostenrisiko und der imageschaden sollten da schon als argument gelten.

gibt es evtl eine schlichtungsstelle für solche probleme - das ist oft günstiger als 1 jahr lang klagen.

martin

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23 Jul 2006 15:50 #21635

martin-r-m schrieb: evtl. lässt sich ja mit fti eine gütliche einigung finden die besser ist als das angebot. Wenigstens in der mitte sollte man sich schon treffen. Das prozesskostenrisiko und der imageschaden sollten da schon als argument gelten.

gibt es evtl eine schlichtungsstelle für solche probleme - das ist oft günstiger als 1 jahr lang klagen.

martin

Hallo Martin, so sehr ich es den betreffenden Mitgliedern wünschen würde: Die Rechtssprechung spricht dagegen. Einer Schlichtungsstelle würde FTI nicht interessieren, warum auch, das Recht ist auf deren Seite. Das Prozesskostenrisiko trägt der Kläger, nicht FTI.

Die Rspr. beim vorliegenden Fall ist absolut eindeutig.
Gesetze: BGB §120, §119

In der Regel kommen einem die Unternehmen auch nicht freiwillig entgegen, schon gar nicht zur Hälfte. Traurig, aber so ist es halt.
Anderseits muß man glaube ich einfach eingestehen, das selbst den buchenden hier klar war das da was schief gelaufen ist.

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23 Jul 2006 16:04 #21636

Flati schrieb: Anderseits muß man glaube ich einfach eingestehen, das selbst den buchenden hier klar war das da was schief gelaufen ist.

Das sehe ich nicht so. Denn woher soll ich wissen, wie derzeit die Sonderangebote im MC für Grossabnehmer aussehen - und ob ein Reisanbieter diese Gelegenheit nicht vielleicht im Tahmen einer PR-Aktion weitergibt?

Interessant wäre für mich zu wissen, ob sich FTI mal ausgerechnet hat, ob sich eine Anerkennung dieses (irrtümlichen) Angebotes nicht vielleicht doch gelohnt hätte. Man sollte die nämlich mal gegen die künftig ausbleibenden Buchungen aufrechnen.

Ich jedenfalls werde künftig ganz bestimmt nie wieder bei FTI irgendetwas buchen. Und ich werde auch jede mir zur Verfügung stehende Möglichkeit nutzen, andere von einer solchen Firma fern zu halten.

gruss timmi

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23 Jul 2006 17:59 #21637

timmi schrieb:

Flati schrieb: Anderseits muß man glaube ich einfach eingestehen, das selbst den buchenden hier klar war das da was schief gelaufen ist.

Das sehe ich nicht so. Denn woher soll ich wissen, wie derzeit die Sonderangebote im MC für Grossabnehmer aussehen - und ob ein Reisanbieter diese Gelegenheit nicht vielleicht im Tahmen einer PR-Aktion weitergibt?
gruss timmi

Stimmt, da hast auch wieder Recht, wobei die Preisdifferenz sehr enorm war.

Eine Chance würde für die Bucher nur dann bestehen wenn öfters oder regelmässig solche Angebote bei FTI zu finden wären, welche sie dann aber widerrufen, den dann wäre es klar ein Fall von unlauteren Wettbewerb, was dazu führen würde das sie kein Chance hätten sich auf ein Irrtum zu berufen.

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23 Jul 2006 18:21 #21638

ich sage es nochmal, Flati hätte normalerweise Recht, aber leider ist das § 119 gar nicht eindeutig. Ich hab vor meinem Studium und während meines Studiums bei einem Anwalt gewarbeitet und es gibt hunderte Fälle in denen die Verbraucher Recht bekamen. Es wäre doch so einfach, wenn es nur eine elektronische Bestätigung gäbe, aber dem ist nicht so.

Es gab hier mehrere Anfragen von verschiedenen Verbrauchern, der Irrtum hätte dadurch schon viel viel schneller auffallen müssen. Mittlerweile wurde schon Geld an fti bezahlt und es ging ein Bestätigungsschreiben raus mit dem Satz Vielen Dank für die verbindliche Buchung. Außerdem gibt es dutzende Angebote zum Schnäppchenpreis, gerade in las Vegas und wenn man sich auf expedia mal umschaut bekommt man eine Menge Hotels für 2 Wochen zu 500 und 600 Euro, also wieso nicht auch mal 430 (whatever) fürs Monte Carlo?

Das ganze hier erweckt für mich nach wie vor den Eindruck eines Lockangebotes. Es gibt bestimmt dutzende Leute die auf das angebliche Schnäppchen reingefallen sind und dann tatsächlich sich mit dem wesentlich höheren Preis mit angeblichen nachlass fti eingelassen haben.

Ich vermute das ganze läuft definitiv auf einen Vergleich raus wer sich nicht scheut der fti klein beizugeben und sich ein schreiben von einem Anwalt aufsetzen lässt. Mit dem Vergleich kann dann ein schönes Schnäppchen fürs Monte Carlo gemacht werden, schönen Urlaub!

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23 Jul 2006 21:23 #21639

VegasTom schrieb: Ich vermute das ganze läuft definitiv auf einen Vergleich raus wer sich nicht scheut der fti klein beizugeben und sich ein schreiben von einem Anwalt aufsetzen lässt. Mit dem Vergleich kann dann ein schönes Schnäppchen fürs Monte Carlo gemacht werden, schönen Urlaub!

Würde ich dagegen wetten. Wenn man ein bischen googelt findet man zig Urteile wo dem Anbieter Recht geben wird und der Kläger bleibt zudem noch auf alle Kosten sitzen. Das Risiko halte ich für zu groß. Aber Meinungen sind unterschiedlich, wer das Risiko nicht scheut kann, wie von Dir empfohlen, einen Vergleich über seinen Anwalt anstreben, ich würde niemanden im vorliegenden Fall diesen Tipp geben.
Info zu meinen Aussagen: Ich bin zwar juristisch bewandert, aber kein Jurist.

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26 Jul 2006 07:11 #21640

Hallo alle,

wollte mich auch wieder mal melden, nachdem auch ich den freundlichen Brief von FTI bekommen habe.
Habe gestern einen freundlichen Brief an die Geschäftführung von FTI geschrieben jetzt bin ich mal gespannt wie Sie reagieren.
Halte Euch auf dem laufenden.
zimmer_r

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26 Jul 2006 07:45 #21641

Also... ich habe gestern mit auch mal einen Juristen zu diesem Thema befragt und der hat gesagt das die die bereits bezahlt haben wohl die größten Chancen haben.
§119 ist schon seit geraumer Zeit auch in Bayern (Sitz von FTI) kein Freifahrtsschein mehr und die Argumentation von FTI ist auch sehr lückenhaft, denn es hätte ja sein können das das MC wegen der Baustelle bestimmte Zimmer billiger weghaut!
Ich kenne nur den Fall von Zimmer_r genauer und bei ihm scheint mir das ganze Wasserdicht zu sein!
Es haben ja relativ schnell, sehr viele Leute gebucht und zum Schutz vor genau diesem Fehler haben größere Onlinehändler auch ein Alarmsystem das bei zu vielen Buchungen erstmal keine Bestätigung schickt oder den Artikel zunächst sperrt....warum sollte der Kunde für dieses Fehler bezahlen....zumal das Angebot wohl knapp 9 Tage im Netz war!!!!!
Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

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26 Jul 2006 07:58 #21642

zimmer_r schrieb: Habe gestern einen freundlichen Brief an die Geschäftführung von FTI geschrieben jetzt bin ich mal gespannt wie Sie reagieren.

Was hast du denen denn geschrieben? :D

Hat jemand von euch auch die Information, dass eine Buchung schon alleine deswegen nicht möglich sei, weil es diese 14 Tage Vorschrift in Las Vegas geben soll, bekommen? Denn das gab er ja noch zusätzlich zu seiner Anfechtung, quasi als weiteren Grund, wieso die Buchung nicht geht, an... :think

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26 Jul 2006 08:15 #21643

rikschamuc schrieb: Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Das würde ich im vorliegenden Fall niemals tun, aufgrund der Fakten und Rechtslage. Ist zwar traurig wie da die gesetzlichen Bestimmungen sind, aber ebenso eindeutig die laufende Rechtssprechung. Kein Gesetz ist übrigens ein Freifahrtsschein.

Seis drum, Meinungen über die Vorgehensweise sind verschieden und jeder soll das machen was er für richtig hält.

Die einzigste richtige Vorgehensweise für mein Empfinden im vorliegenden Fall ist die von zimmer_r: Einen bestimmenden aber doch noch freundlichen Brief zu schreiben und zu hoffen das die einem entgegen kommen.

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26 Jul 2006 08:18 #21644

Baxtor schrieb: Hat jemand von euch auch die Information, dass eine Buchung schon alleine deswegen nicht möglich sei, weil es diese 14 Tage Vorschrift in Las Vegas geben soll, bekommen? Denn das gab er ja noch zusätzlich zu seiner Anfechtung, quasi als weiteren Grund, wieso die Buchung nicht geht, an... :think

Diese 14 Tage Vorschrift gibt es nicht, siehe Beitrag 111 in diesem Thread, Du selbst warst doch auch schon länger als 14 Tage an einem Stück in einem Hotel in Vegas.

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26 Jul 2006 08:29 #21645

Flati schrieb: Diese 14 Tage Vorschrift gibt es nicht, siehe Beitrag 111 in diesem Thread, Du selbst warst doch auch schon l�nger als 14 Tage an einem St�ck in einem Hotel in Vegas.

Stimmt! Ich bin immer zwischen 3 und 4 Wochen in einem Hotel gewesen, da mir das Hotel-Hopping nicht so sehr liegt.

gruss timmi

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26 Jul 2006 08:43 #21646

Also, dass mit den 14 Tagen stimmt garantiert nicht! Ich war schon selbst 7 Wochen am Stück in einem. Das ist eine ganz billige Ausrede von denen!
Ich denke auch, dass diejenigen die schon bezahlt haben die grössten Chancen haben, doch ich bin kein Rechtsexperte, denn ihr wisst ja Recht haben und Recht bekommen ist ein riesenunterschied!

Viel Glück noch
Chris

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26 Jul 2006 09:49 #21647

Hallo,
ja was habe ich geschrieben.
Als erstes habe ich Ihm gesagt, das es einen wundert, das man 3 mal anruft und man bekommt immer gesagt es ist alles gut.
Dann hab ich Ihm bewiesen, das man sogar noch heute auf der Homepage von FTI länger als 14 Tage buchen kann.
Dann hab ich noch gesagt dan Rabatt soll er besser für eine bessere Ausbildung seiner Mitarbeiter verwenden.
Hab Ihm noch einen Vorschlag unterbreitet wie man die Kuh vom Eis bekommt, war beim Anwalt hab mich schlau gemacht, klar kann er das Anfechten, aber es ist trotzdem auch ein bestehender Vertag und man könnte Schadensersatzansprüche geltend machen. Aber ich habs wie gesagt jetzt im guten versucht, warte natürlich gespannt auf eine Antwort es gibt nämlich die unterschiedlichsten Meinungen.
Gruß
zimmer_r

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26 Jul 2006 11:30 #21648

Dann bin ich ja mal gespannt, was die auf den Brief anworten! :D

Klar, ich weiß wohl, dass es nicht tatsächlich eine Vorschrift in Las Vegas gibt, die es einem quasi verbietet länger als 14 Tage in einem Hotel zu bleiben, aber ich weiß sehr wohl, dass viele Anbieter Aufenthaltlimits haben und in der Beschreibung bei FTI ob nun online oder im Katalog stehen ja 14 Nächte, deshalb war ich deswegen etwas verwirrt inwiefern das nun unserem Fall eine Rolle spielt bzw. ob man sagen könnte, dann hätten sie es halt nicht bei 21 Tagen anbieten müssen?!

Das mit dem Schadensersatz ist ja auch so eine Sache und ich denke deshalb gibt es auch 1000 verschiedene Meinungen dazu. Mal angenommen, wir nehmen hin und sagen, gut es war ein Fehler, dann können sie gemäß §119 i.V.m. §120 den Vertrag anfechten.
Danach frage ich mich dann. Gemäß §121 muss FTI umgehend nachdem sie Kenntnis von dem Problem erlangt haben, die Anfechtung erklären. Ich persönlich finde den 20. Juli da schon an der Grenze, aber gut. Dann stünde einem theoretisch gemäß §121 (1) Schadensersatz zu ABER gemäß §121 (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste). ist es wiederum fraglich, ob uns das wirklich noch zusteht, oder ob wir nicht alle genau wussten, dass es sich hier um einen Fehler im System handelt?!

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26 Jul 2006 11:52 #21649

Hallo Baxtor,

dannfrage ich mich echt auf was kann sich noch verlassen, den Veranstaltern sind da Tuer und Tor geöffnet, ich habe letztes Jahr ein Zimmer für 6 Dollar gebucht da hätte ich ja auch denken können das ist ein Fehler aber weis ich ob das nicht ein gutes Angebot ist? Dann braucht man ja nicht mehr zu buchen, das ist mir bisher das erste mal passiert. Ich werde Dir Bescheid geben was Sie antworten.
Gruß
zimmer_r

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26 Jul 2006 12:05 #21650

Beispiel:
Ich hab nen Arbeitskollegen, der soll mündlich im Reisebüro eine Reise mit der Queen Mary 2 gebucht haben (was er nicht gemacht hat). Das Reisebüro hat nix schriftlich aber kann mit 2 Personen bezeugen das die Reise dort mündlich gebucht wurde.
Ich hab mir den Spaß gemacht und war mit zur Gerichtsverhandlung, so einen Witz hab ich noch nie erlebt!!!! Der sitzt jetzt inkl. Anwalt und Gerichtskosten auf über 15tsd Euro die er laut Urteil dem Reisebüro zu zahlen hat!!!
Und dann ist der Reisetermin auch schon längst verstrichen, d.h. er kann noch nicht mal ne Reise antreten!!!
Soviel zu den deutschen Gesetzen!

Gruß Sly :cool

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